SaaS v2.0 (März 2026)
Besondere Bedingungen Software as a Service
1. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
1.1. Bereitstellung (SaaS)
Der Anbieter stellt dem Kunden die im Einzelauftrag spezifizierte Softwarelösung („Plattform“) als Software-as-a-Service zur Nutzung über das Internet bereit. Dies umfasst den Betrieb, die Wartung und das Hosting der Plattform.
1.2. Leistungsausschluss
Nicht Gegenstand dieser SaaS-Bedingungen sind Einrichtungs-, Konfigurations-, Schulungs- oder sonstige Projektleistungen. Diese bedürfen eines separaten Einzelauftrags oder Projektvertrags.
1.3. Updates
Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform kontinuierlich weiterzuentwickeln und Updates einzuspielen, um Sicherheit und Funktionalität zu gewährleisten.
2. Nutzungsrechte und Daten
2.1. Nutzungsrecht
Der Kunde erhält ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Recht, die Plattform für eigene interne Geschäftszwecke während der Vertragslaufzeit zu nutzen. Der Umfang (z.B. Anzahl Standorte/Nutzer) ergibt sich aus dem Einzelauftrag.
2.2. Rechte an Kundendaten
Der Kunde bleibt Eigentümer aller von ihm hochgeladenen Daten.
2.3 Nutzungsrecht für Verbesserungen (Analytics)
Der Kunde willigt ein, dass der Anbieter anonymisierte und aggregierte Daten (ohne Personenbezug) nutzen darf, um:
- Statistische Analysen zur Service-Verbesserung durchzuführen.
- Machine-Learning-Modelle zu trainieren und neue Funktionen zu entwickeln.
- Branchen-Benchmarks und Analysen zu erstellen.
3. Verfügbarkeit und Instandhaltung (Technical SLA)
3.1. Verfügbarkeit der Plattform
Der Anbieter stellt die Plattform als SaaS-Lösung zur Verfügung. Der Anbieter strebt eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform an und orientiert sich dabei an einem Jahresmittel von 99.5%.
3.2. Verfügbarkeitseinschränkungen
Der Kunde anerkennt, dass eine 100%ige Verfügbarkeit technisch nicht realisierbar ist (z.B. wegen notwendiger Wartungsarbeiten, Internetstörungen oder Ausfällen bei Vorlieferanten). Eine bestimmte Verfügbarkeit wird daher – vorbehaltlich einer expliziten Regelung in einem SLA „Premium“ – nicht garantiert. Kurzzeitige Unterbrüche berechtigen nicht zur Minderung der Gebühr oder zu Schadenersatz.
3.3. Wartungsfenster (Maintenance)
Zur Sicherstellung der Sicherheit und Stabilität führt der Anbieter regelmässige Wartungsarbeiten durch.
3.3.1. Geplante Wartung: Diese gilt nicht als Ausfallzeit. Der Anbieter kündigt Wartungsarbeiten, die zu einer Nichtverfügbarkeit führen, wenn möglich mit einer Vorlaufzeit von 3 Tagen an. Um die Auswirkungen auf den Betriebsablauf des Kunden zu minimieren, werden geplante Wartungen bevorzugt in erfahrungsgemäss nutzungsarmen Zeiten (basierend auf der durchschnittlichen Frequenz der Plattformnutzung) durchgeführt.
3.3.2. Dringende Sicherheitsupdates: Kritische Sicherheitspatches können jederzeit und ohne Vorankündigung eingespielt werden, wenn dies zum Schutz der Daten oder der Plattforminfrastruktur notwendig ist.
3.4. Technische Instandhaltung (Bug Fixing)
Sollte die Plattform einen technischen Fehler („Bug“) aufweisen, der die Nutzung erheblich einschränkt oder verunmöglicht, ist der Anbieter zur Nachbesserung verpflichtet (Instandhaltungspflicht).
3.4.1. Meldung: Störungen sind über die offiziellen Kanäle (z.B. E-Mail/Ticket-Portal) zu melden.
3.4.2. Abgrenzung zum Support: Die Instandhaltung umfasst ausschliesslich die Behebung von Fehlern der Software. Allgemeine Anwenderfragen, Bedienhilfen oder Konfigurationswünsche sind nicht Bestandteil dieser SaaS-Bedingungen. Diese Leistungen richten sich nach den separaten „Support & Maintenance Terms“.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich zur rechtmässigen und vertragskonformen Nutzung der Plattform.
4.1. Zugangsdaten
Der Kunde ist verpflichtet, Benutzerkennungen und Passwörter geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
4.2. Systemumgebung
Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Bereitstellung einer ausreichenden Internetverbindung und kompatibler Browser-Software.
4.3. Inhalte
Der Kunde stellt sicher, dass durch die von ihm eingegebenen Daten keine Rechte Dritter verletzt werden und keine rechtswidrigen Inhalte auf der Plattform gespeichert werden.
5. Vergütung und Preisanpassung
5.1. Abrechnung
Die Gebühren werden gemäss Einzelauftrag in Rechnung gestellt (üblicherweise monatlich oder jährlich im Voraus).
5.2. Nutzungserweiterung
Nutzt der Kunde mehr Leistungen als im gebuchten Plan inkludiert (z.B. zusätzliche Standorte oder User), ist der Anbieter berechtigt, diese Mehrnutzung gemäss aktueller Preisliste nachzuverrechnen.
5.3. Preisanpassung
Der Anbieter ist berechtigt, die wiederkehrenden Gebühren für zukünftige Abrechnungsperioden anzupassen. Preisanpassungen werden stets erst mit Beginn der nächsten Vertragslaufzeit (Verlängerungsperiode) wirksam. Der Anbieter teilt dem Kunden die Preisanpassung rechtzeitig vor Ablauf der massgeblichen Kündigungsfrist mit, sodass der Kunde die Möglichkeit hat, den Vertrag oder die betroffene Zusatzleistung vor Inkrafttreten der neuen Preise fristgerecht zu beenden. Erfolgt keine Kündigung, gelten die neuen Preise als akzeptiert.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1. Gewährleistung
Der Anbieter leistet Gewähr, dass die Software während der Vertragsdauer die beschriebenen Funktionen erfüllt. Eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel wird ausgeschlossen.
6.2. Haftungsausschluss
Die Haftung des Anbieters wird, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden, Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechung) ist ausgeschlossen.
6.3. Haftungsobergrenze (Cap)
Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen ist die Gesamthaftung des Anbieters pro Schadenfall auf 50% der vom Kunden in den letzten 12 Monaten bezahlten SaaS-Gebühren begrenzt. Die Gesamthaftung pro Kalenderjahr ist auf 100% der Jahresgebühren beschränkt.
6.4. Datenverlust
Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemässer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
7. Laufzeit und Kündigung
7.1. Laufzeit von Hauptplan und Add-ons
Ein Einzelauftrag kann aus einem Basis-Abonnement („Hauptplan“) und zusätzlichen optionalen Modulen oder Lizenzen („Add-ons“) bestehen. Die initiale Laufzeit und der Abrechnungszyklus für den Hauptplan und die jeweiligen Add-ons ergeben sich aus dem Einzelauftrag und können voneinander abweichen. Sofern nicht fristgerecht gekündigt wird, verlängern sich der Hauptplan sowie die gebuchten Add-ons automatisch um ihre jeweils vereinbarte Grundlaufzeit. Die Rechnungsstellung für Standard-Pläne und Add-ons erfolgt jeweils im Voraus für die entsprechende Abrechnungsperiode.
7.2. Ordentliche Kündigung und Teilkündigung
Die Kündigungsbedingungen richten sich nach den im Einzelauftrag festgelegten Komponenten und Plan-Typen:
- Standard-Pläne (monatlich / jährlich): Der Hauptplan kann jederzeit bis zum letzten Tag der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden.
- Enterprise-Pläne: Für den Hauptplan gelten die im Einzelauftrag individuell vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.
- Kündigung des Hauptplans: Wird der Hauptplan gekündigt, gilt dies automatisch auch als Kündigung für sämtliche aktiven Add-ons auf denselben Endtermin, da diese ohne den Hauptplan nicht nutzbar sind.
- Abhängige Add-ons: Add-ons, die gemäss Einzelauftrag zwingend an die Laufzeit des Hauptplans gekoppelt sind, teilen dessen Kündigungsfrist und Laufzeit.
- Unabhängige Add-ons (z.B. flexible Nutzerlizenzen): Add-ons mit abweichender Laufzeit können unabhängig vom Hauptplan auf das Ende ihrer jeweiligen spezifischen Abrechnungsperiode gekündigt oder in ihrer Anzahl reduziert bzw. erhöht werden (Teilkündigung/Downgrade/Upgrade).
- Wirksamkeit: Jede ordentliche Kündigung (auch von einzelnen Add-ons) wird zum Ende der bereits bezahlten Abrechnungsperiode der jeweiligen Komponente wirksam. Eine anteilige Rückerstattung von im Voraus bezahlten Gebühren erfolgt nicht.
7.3. Ausserordentliche (fristlose) Kündigung
Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn:
- eine Partei ihre vertraglichen Hauptpflichten trotz schriftlicher Abmahnung und angemessener Fristsetzung von mindestens 30 Tage nicht erfüllt;
- die andere Partei zahlungsunfähig wird, ein Insolvenzantrag gestellt oder das Insolvenzverfahren eröffnet wird;
- wesentliche Sicherheitsverstösse oder andauernde Datenschutzverletzungen auftreten, die nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden.
7.4. Folgen der Kündigung
Mit Wirksamwerden der Kündigung werden alle Lizenzen und Zugriffsrechte des Kunden auf die SaaS‑Leistungen eingestellt. Der Anbieter stellt dem Kunden auf dessen ausdrückliches Verlangen einmalig einen Abzug/Export der Kundendaten in gängigen Formaten zur Verfügung. Für die Bereitstellung des Datenexports kann eine einmalige, angemessene Gebühr erhoben werden. Nicht genutzte Vorauszahlungen werden anteilig erstattet, soweit vertraglich nicht anders geregelt.
8. Datenschutz und Schlussbestimmungen
8.1. Datenschutz
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gelten die Bestimmungen des separaten Bedingung zur Auftragsdatenverarbeitung.
8.2. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
8.3. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters (Bern).