Projekt- und Lieferbedingungen v1.0 (März 2026)
Besondere Bedingungen zu Projekten und Lieferungen
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1. Anwendungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle in einem Einzelauftrag vereinbarten Projektleistungen (z.B. Consulting, Implementation, Installation) sowie für den Verkauf und die Lieferung von Hardware durch die Ur-Store Systems AG (nachfolgend „YourStore“).
1.2. Rangfolge
Diese Bedingungen konkretisieren das MASP. Im Falle von Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
- Der spezifische Einzelauftrag (inkl. Anhänge)
- Diese Projekt- und Lieferbedingungen
- Das Master Agreement for Services and Products (MASP)
2. Lieferung von Hardware (Kauf)
2.1. Lieferung und Gefahrübergang
Sofern im Einzelauftrag nicht anders vereinbart (z.B. Incoterms), erfolgt die Lieferung ab Lager YourStore oder ab Lager des Distributors. Nutzen und Gefahr gehen mit dem Versand der Ware (Übergabe an den Spediteur) auf den Kunden über, auch wenn YourStore die Transportkosten trägt oder die Installation übernimmt.
2.2. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem entsprechenden Einzelauftrag im Eigentum von YourStore. Der Kunde ermächtigt YourStore, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister auf Kosten des Kunden vorzunehmen.
2.3. Prüfpflicht
Der Kunde hat die Hardware unmittelbar nach Erhalt auf Transportschäden und Vollständigkeit zu prüfen. Offene Mängel sind sofort, spätestens jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind sofort nach Entdeckung zu rügen.
3. Erbringung von Dienstleistungen (Consulting & Engineering)
3.1. Art der Leistung (Auftrag)
Soweit nicht ausdrücklich ein „Werk“ mit definiertem Abnahmekriterium vereinbart wurde, erbringt YourStore Dienstleistungen (Beratung, Projektleitung, Konfiguration, Schulung) im Sinne eines Auftrags (Art. 394 ff. OR). YourStore schuldet ein sorgfältiges Tätigwerden nach den Regeln der Kunst, jedoch keinen bestimmten werkvertraglichen Erfolg (z.B. „funktionstüchtiges Gesamtsystem“). Die Integration von Standardsoftware in die IT-Umgebung des Kunden gilt im Zweifel als Dienstleistung. Das Vorhandensein einer allgemeinen Projektbeschreibung, einer Systemskizze oder eines Pflichtenhefts im Einzelauftrag ändert nichts an dieser rechtlichen Qualifikation und begründet keine ganzheitliche Systemverantwortung seitens YourStore.
3.2. Trennung von Lieferung und Dienstleistung
Umfasst ein Einzelauftrag sowohl den Verkauf von Hardware als auch die Erbringung von Dienstleistungen, sind diese rechtlich unabhängig voneinander zu betrachten. YourStore verantwortet die Mangelfreiheit der Hardware gemäss den Bestimmungen für den Kauf (Ziff. 2). Die Verantwortung für den physischen Einbau, die bauseitige Installation und das Herstellen der vollumfänglichen Betriebsbereitschaft im Gesamtsystem des Kunden liegt beim Kunden, es sei denn, YourStore wurde gemäss Ziffer 4 explizit mit einer Werkleistung (z.B. „schlüsselfertige Installation“) beauftragt.
3.3. Projektleitung
Sofern im Einzelauftrag definiert, benennen beide Parteien einen Projektleiter. Der Projektleiter von YourStore führt die operative Koordination. Entscheidungen, die Kosten oder Termine beeinflussen, bedürfen der Bestätigung in Textform.
3.4. Termine
In Projektplänen genannte Termine sind Plantermine und gelten als Zielvorgaben („Best Effort“), sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als „Fixtermine“ vereinbart wurden. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden verschieben die Termine entsprechend.
4. Werkleistungen und Abnahme
Dieser Abschnitt gilt nur, wenn im Einzelauftrag explizit Werkleistungen (z.B. „Customizing mit Erfolgsgarantie“ oder „Schlüsselfertige Installation“) vereinbart wurden.
4.1. Abnahmebereitschaft
YourStore zeigt dem Kunden die Abnahmebereitschaft der Werkleistung an.
4.2. Abnahmeprotokoll
Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Mängel werden in Kategorien unterteilt:
- Klasse 1 (Verhindernd): Abnahme wird verweigert.
- Klasse 2 (Wesentlich): Abnahme erfolgt unter Vorbehalt der Nachbesserung.
- Klasse 3 (Unwesentlich): Abnahme erfolgt, Mangel wird im Rahmen der Gewährleistung behoben.
4.3. Genehmigungsfiktion
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn:
- der Kunde die Abnahme nicht innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Meldung der Bereitschaft durchführt, obwohl keine Klasse-1-Mängel vorliegen; oder
- der Kunde die Leistung länger als 5 Arbeitstage ununterbrochen im Echtbetrieb (operativer Betrieb / Verkauf an Endkunden) nutzt.
5. Change Management (Change Request Verfahren)
5.1. Änderungen
Wünscht der Kunde während der Projektlaufzeit Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs (Scope), so ist ein schriftlicher Änderungsantrag (Change Request) erforderlich.
5.2. Prüfung und Angebot
YourStore prüft die Auswirkung auf Kosten und Termine. Die Prüfung eines komplexen Change Requests ist selbst eine kostenpflichtige Leistung, worauf YourStore vorab hinweisen muss.
5.3. Fortführung der Arbeiten
Solange keine schriftliche Einigung über den Change Request vorliegt, führt YourStore die Arbeiten gemäss dem ursprünglichen Vertrag weiter, soweit dies technisch sinnvoll und möglich ist. Ist eine Weiterarbeit aufgrund der hängigen Änderung technisch unmöglich (Abhängigkeit), ruhen die betroffenen Arbeiten. Entstehende Wartezeiten oder Vorhaltekosten werden dem Kunden verrechnet.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1. Grundsatz
Der Erfolg von Projekten hängt massgeblich von der Mitwirkung des Kunden ab. Der Kunde stellt sicher, dass:
- YourStore Zugang zu den Räumlichkeiten und IT-Systemen erhält.
- erforderliche Infrastruktur (Strom, Internet, LAN) rechtzeitig gemäss Vorgaben bereitsteht.
- Entscheidungen durch kompetente Ansprechpartner zeitnah getroffen werden.
6.2. Folgen
Mehraufwände, Wartezeiten oder zusätzliche Anfahrten, die durch verletzte Mitwirkungspflichten entstehen, werden dem Kunden als Zusatzleistung („Billable Services“) in Rechnung gestellt.
7. Gewährleistung (Mängelrechte)
7.1. Hardware
YourStore gewährleistet, dass die Hardware frei von Material- und Herstellungsfehlern ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferung (Bring-In).
- Umfang: Die Gewährleistung deckt die kostenlose Reparatur oder den Ersatz der Hardwarekomponente nach Wahl von YourStore.
- Ausschluss von Aus- und Einbaukosten: Nicht gedeckt sind die Arbeitskosten für Ausbau, Wiedereinbau, Anfahrt sowie Konfiguration vor Ort, es sei denn, dies ist in einer separat abgeschlossenen Garantieverlängerung auf Hardware ausdrücklich inkludiert.
7.2. Software-Konfiguration / Werkleistung
Nur bei expliziten Werkleistungen (siehe Ziff. 4) gewährleistet YourStore für 12 Monate, dass das Werk im Wesentlichen den vereinbarten Spezifikationen entspricht.
7.3. Haftungsausschluss
Die Gewährleistung entfällt bei Mängeln durch unsachgemässe Bedienung, äussere Einflüsse (z.B. Überspannung, Wasser), fehlende Wartung oder Eingriffe Dritter.
8. Haftung
Es gelten die Haftungsbestimmungen und Haftungsobergrenzen (Caps) des MASP (Master Agreement for Services and Products).
9. Stornierung und Terminverschiebung
9.1. Terminverschiebung
Vereinbarte Einsätze können bis 5 Arbeitstage vor Termin kostenfrei verschoben werden. Bei kurzfristigeren Absagen werden die reservierte Zeit und angefallene Reisekosten verrechnet.
9.2. Projektabbruch
Wird ein beauftragtes Projekt durch den Kunden vorzeitig beendet (Kündigung des Auftrags), hat YourStore Anspruch auf:
- Volle Vergütung aller bis dahin erbrachten Leistungen.
- Schadloshaltung für bereits disponierte Ressourcen, die nicht anderweitig eingesetzt werden können (z.B. eingeplante Techniker-Tage für die nächsten 4 Wochen).
- Übernahme aller Kosten für bereits bestellte Hardware oder Lizenzen Dritter.
9.3. Hardware Rückgabe
Bereits beschaffte Hardware kann nur gegen eine Rücknahmegebühr (Restocking Fee) von 20% des Warenwertes zurückgenommen werden, sofern die Verpackung ungeöffnet ist. Kundenspezifische Ware ist von der Rückgabe ausgeschlossen.